Gastspielordnung

  1. Gastspieler sind Personen, die nicht Mitglieder des TSC Porta e.V. sind. Die Gastspielordnung gilt auch für Kinder und Jugendliche.
  2. Gastspieler werden gebeten, die Anlage und Plätze pfleglich und schonend zu behandeln, die Spieleordnung zu beachten und für die Ascheplätze geeignete Tennisschuhe zu tragen.
  3. Ein Gastspieler darf nur mit einem aktiven Vereinsmitglied auf dem Platz Tennis spielen.
  4. Gastspieler werden nur zugelassen, wenn der allgemeine Spielbetrieb dieses zulässt. Vorrang hat jedoch immer das aktive Vereinsmitglied.
  5. Das Mitglied, das mit Gästen spielt, muss vor Spielbeginn sich selbst und den Gast namentlich in unserem digitalen Buchungssystem anmelden und den Gast unter „Spielt ein Gast mit?“ registrieren. Das einladende Mitglied ist auch für die ordnungsmäßige Abrechnung der Gastgebühren verantwortlich. Die Einzahlung ist auf der Getränkeabrechnung unter der Zeile „Gastgebühr“ zu vermerken. Das Ausfüllen der Gastspielerkarte entfällt mit der Einführung des neuen digitalen Buchungssystems.
  6. Die Spielgebühr beträgt 7,00 € pro Stunde und Gastspieler. Die Spielberechtigung ist auf 5 Tage im Jahr beschränkt. Die Spielzeit pro Tag beträgt für ein Einzel eine Stunde und für ein Doppel zwei Stunden. Für Gäste unserer Mitglieder unter 18 Jahre gilt die halbe Spielgebühr.
  7. Nach Beendigung des Tennisspiels ist der Platz von außen nach innen abzuziehen und ggf. zu befeuchten.
  8. Bei Verstößen kann dem Gast ein Hausverbot erteilt werden.

Mit sportlichem Gruß
Der Vorstand
TSC Porta e.V.

Porta Westfalica, den 10.05.2022